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Fallbeispiel

Eine Gemeinde im Rheinland plant ein Baugebiet. Der Gemeinderat hat sich auf eine Fläche verständigt und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen.

Die Gemeinde verschickt an alle wesentlichen Behörden und Institutionen eine Kurzbeschreibung ihrer Planung sowie einen Lageplan.

In der Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege wird anhand der Archivunterlagen geprüft, inwieweit der Belang der Bodendenkmalpflege durch die Planungsabsicht der Gemeinde berührt ist oder berührt werden könnte, d.h. ob in der betroffenen Fläche Bodendenkmäler liegen oder vermutet werden können.

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unterrichtet die Gemeinde über die ihm vorliegenden Informationen. Häufig ist es so, dass es vage Hinweise auf das Vorhandensein eines Bodendenkmals gibt – vielleicht aufgrund eines Zufallsfundes, die jedoch keine konkrete Beurteilung der Planung zulassen. In diesem Fall ist eine archäologische Untersuchung des Plangebietes vor Ort erforderlich, die zunächst durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland durchgeführt wird.

Sind die Parzellen als Ackerflächen ausgewiesen, werden sie zunächst begangen. Die archäologische Substanz liegt unter der Ackerfläche verborgen und ist oberirdisch nur durch Fundstreuungen erkennbar. D.h., auf der Ackerkrume liegen unterschiedlich dicht verteilt Scherben oder andere Funde. Sie entstammen archäologischen Befunden, die unter dem Humus liegen. Bei der Bearbeitung des Ackers werden sie vom Pflug erfasst und zutage gefördert. Alle bei der Begehung festgestellten Funde aus vorgeschichtlicher, römischer, früh- oder hochmittelalterlicher Zeit werden markiert und eingemessen.

Wenn die Fläche hingegen als Wiese genutzt wird, ist die Oberfläche durch Bewuchs versiegelt. Man kann dann obertägig nicht erkennen, ob im Untergrund archäologische Substanz verborgen liegt.

Im nächsten Schritt wird das fragliche Areal mit einem großvolumigen Bohrer („Edelmann") bebohrt, was ggf. zu Befunden oder Funden führt. Jede auf einen Befund deutende Verfärbung zeigt sich im Bohrkern deutlich an.

Die Untersuchungen der Prospektion haben ergeben, dass im Plangebiet tatsächlich Bodendenkmäler erhalten sind. Voraussetzung für die weitere Planung ist nun die Klärung des Umfanges, in dem diese erhalten sind, des Erhaltungszustandes und des konkreten Denkmalwertes. Dies ist Voraussetzung dafür, den belang der Bodendenkmalpflege sachgerecht in die Abwägung im Rahmen einer planerischen Entscheidung oder Genehmigung einstellen zu können.

Dort, wo sich bei der Begehung Fundkonzentrationen gezeigt haben, erfolgt nun eine zweite, sehr dichte Begehung. Die Funde, die jetzt durch den Pflug an die Oberfläche gebracht worden sind, werden entsprechend ihrer Lage kartiert. Dadurch ist der Platz zuverlässig einzugrenzen.

Da an den Funden oft Erde haftet, ist die genaue zeitliche Einordnung im Gelände in der Regel nicht möglich. Nach der Reinigung und Bestimmung werden die Funde mit ihren Koordinaten in einer Datenbank gespeichert. So können jederzeit die Verteilung und geographische Lage der Funde, geordnet nach verschiedenen Zeiten, und die archäologischen Plätze auf Karten sichtbar gemacht werden.

Der Erhaltungszustand einer archäologischen Fundstelle wird durch Sondagen und Bohrungen ermittelt. Unter Sondagen versteht man kleine Suchschnitte.

Die zusätzliche archäologische Untersuchung hat auf einer Teilfläche des Plangebietes ein erhaltenswertes Bodendenkmal bestätigt. Dieses Bodendenkmal soll nach der gutachterlichen Empfehlung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland durch Eintragung in die Denkmalliste und entsprechende planerische Absicherung dauerhaft gesichert werden. Weniger gut erhaltene Reste von Bodendenkmälern sollen dokumentiert und ausgegraben werden.

Grundsätzlich muss entschieden werden: Welcher Belang ist wichtiger, das Baugebiet, der Bodendenkmalschutz, oder gibt es eine Lösung zu beiderseitigem Nutzen?

Um die fachlichen Empfehlungen in der Planung berücksichtigen zu können, muss die Gemeinde ihre ursprüngliche Planung modifizieren. In Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird die städtebauliche Planung entsprechend verändert. Der Gemeinderat schließt sich nach langer Diskussion diesem Lösungsvorschlag an und beschließt eine Verkleinerung des Baugebietes.

Überblicksfoto über ein fränkisches Gräberfeld im Braunkohleabbaugebiet

Die Teile des Bodendenkmals, die nicht erhalten bleiben, werden von Archäologen und Archäologinnen ausgegraben, um sie zumindest für die Forschung in Form einer Dokumentation zu sichern.

Die Ausgrabung beginnt mit der Abtragung des Oberbodens. Es wird ein sogenanntes Planum angelegt. Im Planum zeichnen sich Reste eines auf Pfosten errichteten Holzbaus ab. Von den vergangenen Holzpfosten bleiben dunkle Verfärbungen erhalten. Neben den Hausgrundrissen sind auf jedem Siedlungsplatz eine Vielzahl von Abfallgruben zu finden. Um den Aufbau dieser Gruben zu untersuchen, werden diese geschnitten. Das bei der Untersuchung entstehende Profil wird gezeichnet und fotografiert.

In der Nähe der Siedlung wurde ein Bestattungsplatz entdeckt. Die Toten wurden verbrannt und in einer Urne beigesetzt. Als Beigaben wurden ihnen Gefäße ins Grab gestellt.

Nach Beendigung der Ausgrabung beginnt die Erschließung des Baugebietes und das Baugebiet wird realisiert.

Je nachdem, wo die Grabung stattfand, sind die Bürger und Bürgerinnen bereits darüber „gestolpert" und möchten gerne wissen, was da passiert ist und was gefunden wurde. Erste Grabungsergebnisse werden deshalb nach Abschluß der Maßnahme der Presse vorgestellt.                                                  

Foto der Originalfundstelle des Neanderthalers bei Mettmann

Die Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen werden publiziert - eine erste Abhandlung erscheint in „Archäologie im Rheinland" des auf die Maßnahme folgenden Jahres, zwei Jahre später ein Bericht in der „Fundchronik" der Bonner Jahrbücher. Wenn es sich um eine größere Ausgrabung handelte, wird sie in einem Aufsatz, z.B. in den Bonner Jahrbüchern, oder sogar in einer Monographie der Rheinischen Ausgrabungen wissenschaftlich vorgelegt, damit die Kollegen und Kolleginnen weltweit das Material für ihre weiteren Forschungsarbeiten nutzen können.

Besonders bemerkenswerte Funde aus der Ausgrabung, z.B. Grabbeigaben werden im LVR-LandesMuseum Bonn oder in besonderen Ausstellungen ausgestellt.

Der Teil des Bodendenkmals, der aufgrund des guten Erhaltungszustandes und der hervorragenden Denkmaleigenschaften erhaltenswert ist, wird entsprechend der Ergebnisse der durchgeführten archäologischen Prospektionsmaßnahmen in die Denkmalliste der Gemeinde eingetragen. Die Fläche wird denkmalverträglich als Grünfläche gestaltet und steht so auch den neuen Anwohnern als Naherholungsfläche zur Verfügung.

Eigentumsanteil bei archäologischen Funden
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 984