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Aufgaben und Zuständigkeiten

Zuständigkeiten 

Die Arbeit der Bodendenkmalpflege ist durch das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 1980 gesetzlich geregelt. Danach sind Bodendenkmalschutz und Bodendenkmalpflege angemessen in die öffentlichen Planungen und Maßnahmen einzubringen. Diese Aufgabe wird durch die verschiedenen Denkmalbehörden wahrgenommen. Die Unteren Denkmalbehörden (UDB) der Gemeinden sind in ihrem Gemeinde- und Stadtgebiet tätig, ihnen sind die Oberen Denkmalbehörden (ODB) des Kreises übergeordnet, bzw. den kreisfreien Städten der Regierungspräsident. Oberster Denkmalschützer in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Bauen und Verkehr. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, eine Dienststelle des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), ist als Fachamt nicht in diese Ämterhierachie eingebunden. Es unterstützt die Denkmalbehörden als unabhängige Einrichtung. Das Amt selbst hat unter anderem die Aufgabe, „wissenschaftliche Ausgrabungen, Bergung und Restaurierung von Bodendenkmälern, Überwachung dieser Maßnahmen sowie Erfassung der beweglichen Bodendenkmäler" vorzunehmen.

Foto: Ausgrabung an der Burg Reuschenberg

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland nimmt im Rheinland (mit Ausnahme des Stadtgebietes Köln) die zentralen Aufgaben der archäologischen Denkmalpflege wahr, wie sie das 1980 erlassene Denkmalschutzgesetz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen vorsieht. Auf der Grundlage des Gesetzes beraten das Fachamt und seine vier Außenstellen die Denkmalbehörden bei den Kreisen und Städten im Rahmen der Bauleitplanung.

Das Fachamt ist durch das Gesetz „Träger öffentlicher Belange", d.h. öffentliche Planungen können nur nach vorheriger Anhörung des Amtes durchgeführt werden (Fallbeispiel). Damit verfügen die Archäologen und Archäologinnen über ein wichtiges Instrument, um Schutz und Pflege der Bodendenkmäler zu lenken. Das umfangreiche Ortsarchiv gibt dabei Auskunft über die von der Planung betroffenen Fundstellen. Es speichert die Ergebnisse der archäologischen Forschung im Rheinland aus über 150 Jahren.

Kann eine Fundstelle nicht erhalten werden, muss sie vor der Zerstörung ausgegraben und dokumentiert werden. Diese Tätigkeit wird auf regionaler Ebene im Rheinland von den vier Außenstellen in Nideggen, Titz, Xanten und Overath mit rund 150 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wahrgenommen, wobei die Außenstelle Titz ausschließlich für das rheinische Braunkohlerevier zuständig ist.

Es wird bei Prospektions- und Grabungsmaßnahmen tätig bzw. überwacht die von Dritten durchgeführten archäologischen Maßnahmen, von Fachfirmen erstellte Grabungskonzepte werden geprüft.

Verursacher bzw. Investoren werden in der Phase der Planung beraten. Weiterhin werden auf Anforderung archäologisch-fachspezifische Ausschreibungsblanketts erstellt sowie die fachliche Prüfung von Angeboten archäologischer Fachfirmen vorgenommen. Dafür hat das Fachamt Grabungsrichtlinien (PDF-Datei, 636 KB) erarbeitet.

Nach Abschluß der Ausgrabungen findet eine Überprüfung der Ausgrabungsdokumentationen und der archäologischen Abschlußberichte auf ihre Vollständigkeit und Wissenschaftlichkeit statt. Unterstützt werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachamtes durch viele ehrenamtliche Helfer in der Region.

Foto: Ausgrabung am Rande des Braunkohletagebaus

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